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Häufige Fragen
Alles, was Sie über Technik, Ablauf und Planung Ihres Events wissen müssen. Wir begleiten Sie von der ersten Anfrage bis zum letzten Akkord.
FAQ
Allgemein
Kein Problem! Selbstverständlich geben wir auch bei kurzfristigen Anfragen unser Bestes, um Kapazitäten für Ihr Event zu realisieren und lässt es so aussehen als wäre es seit Langem genau durchgeplant.
Um Ihren Wunschtermin zu sichern, empfehlen wir eine Vorlaufzeit von 3 bis 6 Monaten. Somit bleibt genug Zeit für die genaue Planung und möglichen Äderungen im Vorfeld. Besonders die Termine in der Hochzeits- und Weihnachtssaison sind rasch ausgebucht.
Ja, wir sind für jede Veranstaltungsgröße gerüstet. Ob eine Geburtstagsfeier im kleinen Rahmen mit ihren Liebsten oder ein exklusives Firmenevent mit bis zu 1000 Personen – wir passen unsere Technik individuell an die Gegebenheiten und Ihre Gästezahl an.
Unsere Standardtechenik umfasst kristallklare Sound-Systeme, Funkmikrofone für Reden, stilvolles Ambient-Lighting sowie dynamische Lichteffekte für die Tanzfläche. Jedes Setup wird technisch optimal auf die Akustik und Gegebenheiten des Raumes eingemessen.
Transparenz ist uns wichtig. Wir kalkulieren unsere Preise basierend auf dem Materialaufwand, der Veranstaltungsdauer und dem Personalaufwand für Installation und Betreuung. Sie erhalten ein detailliertes Angebot ohne versteckte Kosten.*
Ja, wir kümmern uns um die komplette logistische Abwicklung. Wir installieren die Technik pünktlich vor Veranstaltungsbeginn und bauen direkt nach dem Event wieder ab. So können Sie sich voll und ganz auf Ihre Gastgeber-Rolle konzentrieren.
Unsere Standard-Systeme sind optimal für Veranstaltungen von 10 bis zu 1000 Personen dimensioniert.
Ja, sehr gerne. Ihre Gäste können uns ihre Musikwünsche im Vorfeld mitteilen oder direkt während der Veranstaltung äußern. Auf Wunsch richten wir auch eine digitale Wunschliste oder einen „Musikwunsch-Zettel oder digital am Smartphone“ ein, damit alle Lieblingssongs berücksichtigt werden können.
Nein! Verantwortlich für den Erwerb der Aufführungslizenz und die Bezahlung ist immer der Veranstalter bzw. die Veranstalterin – also, jene Person, die Veranstaltung abhält und den Behörden bzw. der Öffentlichkeit gegenüber als Veranstalter:in auftritt – sowie auch alle BetreiberInnen von Lokalen/Unternehmen, in denen Gäste und Kund:innen mit Musik unterhalten werden.
Ergänzend dazu: Diese Lizenz ist gesetzlich erforderlich, um die Urheberrechte der Schöpfer geschützter Werke abzugelten.
Sie gewährleistet, dass Komponisten und Autoren für die öffentliche Nutzung ihrer Musik bei Ihrem Event fair vergütet werden.
Ist Ihre Frage nicht dabei? Dann senden Sie uns gerne eine Anfrage über das Formular.
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